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Bildungsdokumentation Pädagogische Hochschulen
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Die Bildungsdokumentationsverordnung Pädagogische Hochschulen regelt die Datenlieferung für die Studierendendaten zum Zweck der Gesamtevidenz an das zuständige Ministerium. Zu erfassen sind die Stammdaten der Studierenden sowie deren Studien.